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   VG Stuttgart, 04.12.2001 - 6 K 4553/00   

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VG Stuttgart, 04.12.2001 - 6 K 4553/00 (https://dejure.org/2001,25811)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.2001 - 6 K 4553/00 (https://dejure.org/2001,25811)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 6 K 4553/00 (https://dejure.org/2001,25811)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Nach der Ansicht der Kommission in dem erwähnten Vertragsverletzungsverfahren soll ferner eine positive Entwicklung des Betroffenen nach der letzten Behördenentscheidung von den nationalen Gerichten bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu berücksichtigen sein; dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften liegt diese Frage zur Vorabentscheidung vor (vgl. Vorlagebeschluss des VG Stuttgart vom 4. Dezember 2001 - 6 K 4553/00; zu den Gründen für das Abstellen auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung und zur Frage der Berücksichtigung nach diesem Zeitpunkt entstehender neuer Tatsachen vgl. Beschluss vom 17. Januar 1996 - BVerwG 1 B 3.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 5 = InfAuslR 1996, 137 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2005 - 18 A 4406/02

    Anfoderungen an eine gegenwärtige Gefährdung für die öffentliche Ordnung ;

    Die vom Kläger unter Hinweis auf ein beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) aufgrund des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 4. Dezember 2001 - 6 K 4553/00 - damals anhängiges Verfahren als grundsätzlich klärungsbedürftig formulierte Frage, inwieweit es im Rahmen einer Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen bei Vorliegen des besonderen Ausweisungsschutzes nach Art. 14 ARB 1/80 bei der Feststellung der individuellen Wiederholungsgefahr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt, ist inzwischen höchstrichterlich geklärt.
  • VG Sigmaringen, 12.03.2004 - 7 K 2007/03

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen auf Grund eines Regelfalls nach dem

    Zwar sind nach h. M. - wie bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern - die Vorschriften in § 47 AuslG über die Ist- und Regel-Ausweisung grundsätzlich auch auf türkische Staatsangehörige anwendbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 15.05.2002 - 11 S 255/02 - VBlBW 2002, 394 und  OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.01.2001 - 18 B 116/01 - NVwZ Beilage 2001, 101), jedoch hat das Gericht für den vorliegenden Fall zu beachten, dass diese Auffassung nicht unumstritten ist (vgl. die EG-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD - Pressemitteilung v. 08.10.2001 in InfAuslR 2001, 509 - und die Ausführungen des Generalanwalts beim EuGH zum Vorlagebeschluss des VG Stuttgart, Beschluss v. 04.12.2001 - 6 K 4553/00 -).
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